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Korruptionsprävention im BMZ

Das BMZ hat aufgrund der Richtlinie der Bundes­regierung zur Korruptions­prävention eine Ansprech­person für Korruptions­prävention bestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Hinweisen und Informationen an die Ansprech­person für Korruptions­prävention zu wenden, entweder per E-Mail an APKorruptionspraevention@bmz.bund.de oder telefonisch unter 02 28 / 995 35-31 42.

Die Ansprechperson für Korruptions­prävention ist Ansprech­partner für Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte und Dienst­stellen­leitung. Ihre Aufgaben umfassen die Beratung und Unter­stützung von Beschäftigten und Dienst­stellen­leitung sowie die Beobachtung und Bewertung von Korruptions­anzeichen.

Die Organisationen, die die Maßnahmen der Entwicklungs­zusammen­arbeit im Auftrag des BMZ durchführen, haben eben­falls ein Integritäts­management eingerichtet. Dies gilt auch für zahl­reiche private Träger, die für ihre Projekte Zuwendungen des BMZ erhalten. Weitere Informationen zum Integritäts­manage­ment von KfW und GIZ finden Sie rechts neben diesem Text.

Korruptionsprävention hat im BMZ einen hohen Stellenwert, weil Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in unseren Kooperations­ländern seit vielen Jahren wichtige Instrumente der deutschen Entwicklungs­zusammen­arbeit sind und Deutschland sich auch in der internationalen Geber­gemein­schaft in diesem Bereich stark einbringt. Informationen über das deutsche Antikorruptions-Engagement in der Entwicklungs­zusammen­arbeit finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie der Bundes­regierung zur Korruptions­prävention sowie auf der Internet­seite des Bundes­ministeriums des Innern (siehe rechts).

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