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Informationsfreiheitsgesetz
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das BMZ zu richten.
Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Der Informationsanspruch kann im Einzelfall beschränkt sein, insbesondere durch öffentliche oder private Belange. Die Informationsbereitstellung kann kostenpflichtig sein.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern hier.






