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Januar

Parlamentarische Staats­sekre­tärin Gudrun Kopp bei der Er­öffnung der Aus­stel­lung "Sie ver­sprachen mir ein herr­liches Fest"

Wanderaus­stellung von Terre des Femmes zur Über­windung der weib­lichen Genital­ver­stümmelung, Foyer des BMZ, 12.1.2011

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Stolle,
sehr geehrte Frau Gruber,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrten Herren und Damen!

Ich freue mich sehr, heute im Rahmen der Menschenrechts-Offensive des BMZ die Ausstellung "Sie versprachen mir ein großes Fest" zu eröffnen. Dank an Sie alle für Ihr Kommen und mein spezieller Dank an Terre des Femmes als Initiatoren dieser Ausstellung.

Von dieser Ausstellung geht ein wichtiges Signal aus: Der Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist kein Nischen­thema, wie manche immer noch meinen – sondern dies ist ein zentrales Thema in unserem weltweiten Kampf für den Schutz der Menschenrechte.

Die Ausstellung steht im Zeichen des 6. Februar, des von den Vereinten Nationen unterstützten internationalen Aktionstages "Null Toleranz gegenüber der weiblichen Genitalverstümmelung". Jedes Jahr begehen Frauenrechts- und andere Nicht­regie­rungs­organi­sa­tionen, zusammen mit der inter­natio­nalen Gemein­schaft weltweit diesen Tag mit öffent­lich­keits­wirk­samen Aktionen. Auch das BMZ rückt in seinem Jubiläumsjahr – die deutsche Ent­wick­lungs­politik wird in diesem Jahr 50 Jahre jung – diese gravierende Menschen­rechts­ver­letzung an Frauen und Mädchen ins Blick­feld, weil sie in vielen Partner­ländern eine besondere Rele­vanz für die deutsche Entwicklungspolitik hat.

Diese Ausstellung will aufmerksam machen – will aufklären über die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen. Darüber, was Beschneidung ist und was sie nicht ist – sie ist jedenfalls keine kulturelle Eigenheit, die es zu akzeptieren gilt.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sind weltweit etwa 140 Millionen Mädchen und Frauen von der Ver­stüm­me­lung ihrer Ge­ni­ta­lien betroffen. Drei Millionen Mädchen sind jedes Jahr davon bedroht. Die Praktik kommt vor allem in 28 Ländern Afrikas vor.

Auch durch Migration rückt das Thema mehr und mehr in den Fokus westlicher Industrieländer. Allein in Deutschland sind nach Schätzungen etwa 30.000 Frauen und Mädchen von Geni­tal­ver­stümmelung betroffen oder bedroht.

Unter weiblicher Genitalverstümmelung werden verschiedene Formen operativer Eingriffe an den äußeren Genitalien verstanden. Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen: Alle Formen sind irreversibel und oft mit dauerhaften seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen und mit unendlichem Leid verbunden.

Wir dürfen uns nicht darüber hinweg täuschen: Als ge­sell­schaft­lich-kulturelle Tradition ist die weibliche Genitalverstümmelung tief in den betroffenen Gesellschaften verankert. Ihre Überwindung wird deshalb nicht über Nacht gelingen, sondern braucht einen langen Atem.

Ich bin sehr froh, dass Organisationen wie Terre des Femmes seit vielen Jahren beweisen, dass sie diesen langen Atem mitbringen. Sie dürfen sicher sein: Das BMZ wird Sie dabei auch in Zukunft nicht alleine lassen!

Von lokalen Gemeinschaften wird die weibliche Genital­ver­stümmelung vielfach nach wie vor als positive soziale Norm an­ge­sehen, oft sogar irr­tümlich als religiöses Gebot. Und obwohl mehr und mehr Staaten Afrikas die Genital­ver­stümmelung per Gesetz ver­bieten, ist der Weg vom Verbot zur tatsächlichen Über­windung oft noch weit. Um Geni­tal­ver­stümmelung nach­haltig zu beenden, ist gesell­schaft­licher Wandel unabdingbar – und genau hier leistet deutsche Entwicklungspolitik Unterstützung.

Gesellschaftlicher Wandel ist nur möglich, wenn die Überwindung der Genitalverstümmelung nicht allein als eine Frage gesundheitlicher Aufklärung, sondern auch als gezielter Beitrag zur Stärkung von Frauen und ihrer Rechte verstanden wird. Denn es handelt sich um eine gravierende Menschenrechtsverletzung und um eine schwere Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Diese Botschaft, wenn sie über lokale Meinungsführer kulturell sensibel, glaubwürdig und mit Empathie vermittelt wird, kann bei afrikanischen Müttern und Vätern – die auch das Beste für ihre Töchter wollen – eine dauerhafte Einstellungs- und Verhaltensänderung gegenüber der Genitalverstümmelung bewirken.

In diesem umfassenden Sinne engagiert sich das BMZ seit 1999 für die Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung: von Anfang an mit einem überregionalen Projekt in Afrika; und seit 2009 auch mit verstärkter sektoraler Arbeit zur Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung. Das BMZ fördert einen ganzheitlichen Ansatz auf allen Ebenen, um den vielfältigen Einflussfaktoren auf die Praktik gerecht zu werden. Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog auf direkter Zielgruppenebene gehen dabei einher mit der nachhaltigen Stärkung der Leistungsfähigkeit von staatlichen und privaten Organisationen sowie mit der Politik­beratung auf nationaler und inter­natio­naler Ebene. Dieser breite Ansatz ist ein echtes Allein­stel­lungs­merk­mal der deutschen Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit im internationalen Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung.

Beispiele für die erfolgreiche Arbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit:

  1. In Burkina Faso unterstützt Deutschland zusammen mit anderen Gebern die Umsetzung des Anti-FGM-Aktionsplans der burkinischen Regierung auf nationaler Ebene. In unserem Programm "Sexuelle Gesundheit und Menschenrechte" sind zudem vier besonders wirkungsvolle Ansätze zur Überwindung der Genitalverstümmelung integriert.

  2. In Mauretanien hat Anfang 2010, mit Unterstützung des deutschen EZ-Programms zu "Guter Regierungsführung", ein islamisches Kolloquium eine Fatwa – einen Rechtsspruch – ver­ab­schiedet, die die Genital­ver­stümmelung ein­deu­tig als schäd­liche Praktik definiert und nach islamischer Rechts­auf­fassung verbietet. Aus unserer Er­fah­rung in anderen Ländern wissen wir, dass eine solche offi­zielle Lehr­meinung der islamischen Geist­lich­keit in ihrer Multi­pli­kator-Wirkung im Kampf gegen die Ge­ni­tal­ver­stümmelung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

  3. In Mali hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zur "Förderung der Grundbildung" mit dem Ansatz "Generationendialog" Frauen und Männer unterschiedlichen Alters in vertrauensvollen Dialogen zusammengeführt. Die Ergebnisse einer externen Eva­lu­ierung aus dem Jahr 2009 haben unter anderem gezeigt: 94 Prozent der Befragten, die an einem solchen Dialog teil­ge­nommen hatten, gaben an, ihre Töchter in Zukunft nicht be­schneiden lassen zu wollen. In Ge­mein­den, in denen kein Dialog statt­ge­funden hatte, lag der Prozent­satz nur bei 17 Prozent.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Ausstellung dokumentiert eindrucks­voll, wie der schweren Menschen­rechts­ver­letzung FGM erfolgreich entgegen getreten werden kann: mit Mut, gemein­samem Enga­ge­ment, durch Auf­klärung und durch kul­tu­rell an­ge­passte Maß­nah­men. Der Kampf gegen Be­schnei­dung braucht eine Lobby – nicht nur in den be­trof­fenen Ent­wick­lungs­ländern, sondern auch in Deutschland.

Hier bei uns leben circa 30.000 Frauen und Mädchen, denen diese Verletzung selbst widerfahren ist, oder die von ihr bedroht sind. In Deutschland lebende Mädchen müssen aber auch vor dem Risiko geschützt werden, im Ausland Opfer einer Genital­ver­stümmelung zu werden, beispiels­weise bei einem Ferien­auf­enthalt im Herkunftsland der Familie.

Unser Staat muss die gefährdeten Frauen und Mädchen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützen. Neben anderen Maßnahmen und Hilfen gehört dazu eine eindeutige, unmissverständliche Strafdrohung. Sie muss nicht nur die Grundlage für eine wirksame Strafverfolgung schaffen. Sie muss auch dazu beitragen, das noch nicht überall ausgeprägte Bewusstsein dafür zu schärfen, dass es sich bei FGM um eine schwerwiegende, strafwürdige Menschenrechtsverletzung handelt, die keinesfalls toleriert werden darf.

Auf Initiative der liberalen Justizminister Hessens und Baden-Württembergs hat deshalb der Bundesrat im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, mit dem Ziel, einen eigenständigen Straftatbestand "Weibliche Ge­ni­tal­verstümmelung" in das deutsche Straf­recht auf­zu­nehmen. Über das Straf­recht hinaus bleibt gezielte Öffent­lich­keits­arbeit un­ver­zicht­bar – die deutsche Öffent­lich­keit soll die Problematik klar erkennen und die viel­fäl­tigen An­stren­gungen zu ihrer Ab­schaf­fung mit­tragen. Das Ziel, weibliche Genital­ver­stüm­me­lung end­gül­tig zu über­winden, ist nur durch viele kleine Schritte zu erreichen – diese Ausstellung ist einer davon.

Den Veranstalterinnen dieser Ausstellung wünsche ich den verdienten Erfolg – allen voran nenne ich hier Frau Christa Stolle, Bundes­geschäfts­führerin von Terre des Femmes, und Frau Franziska Gruber. Sie hat nicht nur die Aus­stellung konzi­piert, sondern enga­giert sich auch selbst seit Jahren sehr aktiv für die Be­endi­gung der weiblichen Genitalverstümmelung.

Ich wünsche dieser Wanderausstellung viele weitere Stationen und viele Besucher­innen und Besucher – und damit die erhoffte und notwendige Auf­merk­sam­keit für dieses Thema. Danke für Ihr Engagement!

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