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12.01.2012
Klarstellung des BMZ zum Bericht von Report München am 10.01.2012

Zum Bericht von Report München vom 10.01.2012 stellt das Bundes­mini­sterium für wirt­schaft­liche Zu­sam­men­arbeit und Ent­wick­lung klar:

Laut Grundgesetz werden Mitarbeiter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt. Das BMZ hält sich an die Vorgaben des Grundgesetzes. Die Parteizugehörigkeit wird nicht abgefragt, kann also keine Rolle spielen.

Mit Kabinettsbeschluss vom 07.07.2010 wurde im Ge­schäfts­be­reich des BMZ die Struktur­reform der Tech­nischen Zusammen­arbeit (TZ) eingeleitet.

Erklärtes Ziel der Reform – und gleichzeitig Bedingung für ihren Erfolg – ist die Erhöhung der politischen Steuerungsfähigkeit in der Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit. Diese ist insbesondere über die klare Trennung von Durchführung und politischer Steuerung zu er­reichen, die eine ent­sprech­ende personelle Ver­stär­kung des BMZ voraussetzt.

Diese Sichtweise teilt auch der Bundesrechnungshof (BRH) in seiner Stellungnahme vom 10.11.2010. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit Beschluss vom 11.11.2010 die Reform ebenfalls begrüßt. Er hat ebenfalls anerkannt, dass mit einer klaren Trennung von Durchführung und Steuerung in der Entwicklungszusammenarbeit sowie einer per­sonellen Stärkung des BMZ die politische Steuerungs­fähigkeit nachhaltig verbessert wird.

Durch die Fusion der technischen Durch­füh­rungs­or­ga­ni­sationen des BMZ (DED, InWEnt, GTZ) zur Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit wurden rund 700 Stellen im Stellen­plan des Bundes eingespart. Selbst nach weiteren vor­gesehenen Reformen (Schaffung einer Servic­estelle für das zivil­ge­sell­schaftliche und kommunale Engagement mit 145 Stellen, Schaffung eines un­ab­hängigen Evaluierungs­instituts mit 38 Stellen) und Überführung von bis zu 210 Stellen in das Mi­nis­te­rium bleibt unter dem Strich eine Nettoentlastung des Bun­des­haus­halts um rund 300 Stellen.

Der Stellenaufwuchs im BMZ entspricht der Priorität der Bun­des­regierung, die entwicklungspolitische Steuerung zu verstärken. Auf diesem Weg will die Bundes­regierung mehr Menschen für ent­wick­lungs­po­litisches Engagement gewinnen. Genau deshalb verstärkt das BMZ die Bereiche Politische Planung und Analyse, Steuerung der Durchführungsorganisationen und Kommunikation entwicklungspolitischer Anliegen in die Bevölkerung. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in der Umsetzung des gemeinsamen Koalitions­ver­trags.

Die Reorganisation einiger Bereiche im BMZ soll die Arbeit des Ministeriums künftig noch effizienter machen und ebenfalls die Steu­erungs­fähig­keit des BMZ gegen­über den Durch­füh­rungs­organi­sationen weiter erhöhen. Sie bindet die bisherigen Lei­tungs­referate – etwa das Pressereferat – in die Linie ein und ist Ergebnis einer Untersuchung zur Steigerung der Effektivität und Effizienz in den Bereichen Kom­mu­ni­kation, Koordination, Steu­erung und Planung.

Die neue Struktur, die auch in anderen Ministerien an­ge­wendet wird, entspricht den Vorgaben der Gemein­samen Geschäfts­ord­nung der Bundes­ministe­rien (GGO).

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