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Meldungen
25.02.2010
Bundesregierung richtet sich nach den Melderichtlinien der OECD
Zu dem Vorwurf in der Berliner Zeitung (heutige Ausgabe), Deutschland "frisiere" die Zahlen für Entwicklung, erklärt der Staatssekretär im Bundesentwicklungsministerium, Hans-Jürgen Beerfeltz:
"Die Vorwürfe in der heutigen Berliner Zeitung, Deutschland "frisiere" die Zahlen für Entwicklung, sind falsch. Bei der Ermittlung der Entwicklungsleistungen richtet sich die Bundesregierung nach den Melderichtlinien der OECD. Danach sind alle Entwicklungsleistungen aus öffentlichen Quellen, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern dienen und ein Zuschusselement von mindestens 25 Prozent aufweisen, als Entwicklungsleistung (ODA, Official Development Assistance) anrechenbar.
Der implizite Vorwurf, es sei illegitim, auch Leistungen anderer Ressorts sowie von Ländern und Kommunen zu erfassen, ist daher nicht stichhaltig. Leistungen von privaten Vereinen werden nicht als ODA erfasst. Ebenso wenig trifft der Vorwurf zu, es würden inhaltlich Leistungen als ODA erfasst, die nicht anrechenbar seien. Schuldenerlasse, Verwaltungskosten, Kosten (des ersten Aufenthaltjahres) für Flüchtlinge aus Entwicklungsländern in Deutschland und Kosten für Auslandsstudenten aus Entwicklungsländern sind nach den Melderichtlinien meldefähig und werden von anderen Gebern ebenfalls gemeldet.
Nicht anrechenbar sind jedoch Studienplatzkosten von Studenten, die in Deutschland bleiben, und werden daher, wenn dies feststeht, wieder abgezogen. Anders als im Artikel behauptet, werden sie damit also nicht angerechnet. Ebenfalls nicht anrechenbar sind Kosten für die Unterstützung von Militär in Entwicklungsländern sowie für Abschiebekosten von Flüchtlingen und werden daher auch nicht angerechnet."






