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Parlament

Die Ausschüsse

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent­wick­lung (AwZ) hat – wie alle Ausschüsse des Deutschen Bundes­tages – die Aufgabe, Verhand­lungen und Ent­schei­dungen des Par­la­ments vor­zu­be­reiten und zu ver­tiefen. Er diskutiert die Vorlagen, die ihm überwiesen werden, holt ge­gebenen­falls Stel­lung­nahmen anderer Ausschüsse ein und sendet die Anträge schließlich zur abschließenden Behandlung und Ent­schei­dung ins Plenum zurück. Darüber hinaus befasst sich der AwZ in Eigen­initiative mit weiteren Fragen der deutschen und inter­nationalen Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit und führt dazu auch öffentliche Anhörungen durch.

Der Haushaltsausschuss

Die Beschlüsse und Empfehlungen des Haushalts­aus­schusses sind ent­schei­dend für den Umfang und die Aus­stattung des BMZ-Etats. Denn der Haushaltsausschuss bereitet alle haushalts­relevanten Beschlüsse des Deutschen Bundestages vor. Die anderen Fachausschüsse geben dem Haushaltsauschuss dazu Stellungnahmen in Form von Gutachten ab. Für die Entwicklungs­politik übernimmt der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (AwZ) diese Aufgabe. Wie hoch der BMZ-Etat tatsächlich ausfällt, liegt – unabhängig von den Empfehlungen des Haushaltsausschusses – in der Hand des Deutschen Bundestages.

Weitere Gremien

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages wurde in der 14. Legis­latur­periode (1998 bis 2002) von einem Unter­aus­schuss zu einem voll­wer­tigen Aus­schuss auf­ge­wer­tet. Er beschäftigt sich auch intensiv mit Menschen­rechts­fragen in Ent­wick­lungs­ländern. Aktuelle Schwer­punkte sind unter anderem die Entwicklung in Afgha­nistan, im Sudan, im Irak, in Nahost und weiteren Krisen­regionen sowie die Wahrung der Menschen­rechte in islamischen Ländern.

Im Auswärtigen Ausschuss, einem wesentlichen Diskussions-, Entscheidungs- und Kontrollorgan der deutschen Außenpolitik, werden ebenfalls entwicklungspolitische Themen behandelt.

Neben den Ausschüssen beschäftigen sich auch Enquête-Kommissionen des Bundestages mit entwicklungspolitischen Arbeitsbereichen. Diese Untersuchungskommissionen werden eingesetzt, um Entscheidungen des Bundestages zu komplexen und umfangreichen Themen vorzubereiten. Sie bestehen aus Abgeordneten und externen Fachleuten.

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Lexikon der Entwicklungspolitik
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