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Parlament
Die Ausschüsse
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) hat – wie alle Ausschüsse des Deutschen Bundestages – die Aufgabe, Verhandlungen und Entscheidungen des Parlaments vorzubereiten und zu vertiefen. Er diskutiert die Vorlagen, die ihm überwiesen werden, holt gegebenenfalls Stellungnahmen anderer Ausschüsse ein und sendet die Anträge schließlich zur abschließenden Behandlung und Entscheidung ins Plenum zurück. Darüber hinaus befasst sich der AwZ in Eigeninitiative mit weiteren Fragen der deutschen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit und führt dazu auch öffentliche Anhörungen durch.
Der Haushaltsausschuss
Die Beschlüsse und Empfehlungen des Haushaltsausschusses sind entscheidend für den Umfang und die Ausstattung des BMZ-Etats. Denn der Haushaltsausschuss bereitet alle haushaltsrelevanten Beschlüsse des Deutschen Bundestages vor. Die anderen Fachausschüsse geben dem Haushaltsauschuss dazu Stellungnahmen in Form von Gutachten ab. Für die Entwicklungspolitik übernimmt der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) diese Aufgabe. Wie hoch der BMZ-Etat tatsächlich ausfällt, liegt – unabhängig von den Empfehlungen des Haushaltsausschusses – in der Hand des Deutschen Bundestages.
Weitere Gremien
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages wurde in der 14. Legislaturperiode (1998 bis 2002) von einem Unterausschuss zu einem vollwertigen Ausschuss aufgewertet. Er beschäftigt sich auch intensiv mit Menschenrechtsfragen in Entwicklungsländern. Aktuelle Schwerpunkte sind unter anderem die Entwicklung in Afghanistan, im Sudan, im Irak, in Nahost und weiteren Krisenregionen sowie die Wahrung der Menschenrechte in islamischen Ländern.
Im Auswärtigen Ausschuss, einem wesentlichen Diskussions-, Entscheidungs- und Kontrollorgan der deutschen Außenpolitik, werden ebenfalls entwicklungspolitische Themen behandelt.
Neben den Ausschüssen beschäftigen sich auch Enquête-Kommissionen des Bundestages mit entwicklungspolitischen Arbeitsbereichen. Diese Untersuchungskommissionen werden eingesetzt, um Entscheidungen des Bundestages zu komplexen und umfangreichen Themen vorzubereiten. Sie bestehen aus Abgeordneten und externen Fachleuten.






