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Ministerium

Aufgaben des Ministeriums

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts hat sich – auch unter dem Ein­druck der Terror­anschläge vom 11. September 2001 – die Rolle der Ent­wick­lungs­politik ver­ändert. Entwicklungs­zusammenarbeit wird heute als globale Struktur- und Friedens­politik ver­standen. Sie soll helfen, Krisen und Konflikte friedlich zu bewältigen. Sie soll helfen, die knappen Ressourcen gerechter zu verteilen und unsere Umwelt auch für die nächsten Generationen zu be­wah­ren. Und sie soll helfen, die weltweite Armut zu verringern.

Um diese Ziele zu erreichen, muss Entwicklungspolitik auf ver­schie­denen Ebenen ansetzen. Und besonders wichtig: Außen-, Handels-, Sicherheits- und Ent­wick­lungs­politik sind heute eng mit­ein­ander ver­zahnt. Die Aufgaben des Bundes­entwicklungs­ministeriums sind dement­sprechend vielfältig.

Gestaltung der Grundsätze deutscher Entwicklungspolitik

Das BMZ entwickelt die Leitlinien und Konzepte deutscher Ent­wick­lungs­politik. Es bestimmt die lang­fristigen Stra­te­gien der Zu­sam­men­arbeit mit den ver­schiedenen Akteuren und definiert die Regeln für ihre Durch­führung. Aus dieser Grund­satz­arbeit werden anschließend mit den Partner­ländern der deutschen Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit und mit den ent­wick­lungs­politisch tätigen inter­natio­nalen Orga­ni­sa­tionen ge­mein­same Vor­haben ent­wi­ckelt. Orien­tierung bieten dabei die Mil­len­niums­ent­wick­lungs­ziele der Vereinten Nationen. Sie enthalten den ehr­gei­zigen Fahr­plan, bis 2015 die Armut in der Welt um die Hälfte zu reduzieren.

Zusammenarbeit mit den Partnerländern

Politisch und finanziell liegt das Hauptgewicht auf der bi­la­te­ralen staat­lichen Zusammenarbeit – also der direkten Zusammen­arbeit mit einem Partner­land. Zusammen mit den Partnern und in Ab­stimmung mit anderen Geber­ländern werden vom BMZ Län­der­kon­zepte aus­ge­arbeitet und gemeinsam Schwer­punkte fest­ge­legt. Länder­konzepte sind das zentrale Manage­ment­instru­ment und Basis für die mittel­fristige Zusammen­arbeit. Ausgestaltet werden sie in Verträgen, in denen die Ziel­setzungen und Zeit­pläne sowie Art und Höhe der Förderungen konkret aus­for­mu­liert sind. Hierzu gehören zum Beispiel günstige Kredite, Beratungs- und Aus­bil­dungs­leistungen, Förderung privat­wirt­schaft­licher In­vesti­tionen, Stipendien, aber auch Not­hilfe­leistungen. Das BMZ beauftragt die Durch­führungs­orga­nisa­tionen mit der Um­set­zung der Verträge und kontrolliert die Ergebnisse ihrer Arbeit.

Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

Die Lösung globaler Probleme erfordert die enge Zusammen­arbeit mit internationalen Institutionen. In ihnen wirkt die Bundes­republik im Rahmen der europäischen und multi­lateralen Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit mit. Das BMZ ist hier in allen ent­schei­denden Gremien vertreten, bringt Strategien und Posi­tionen deutscher Ent­wick­lungs­politik in die Insti­tu­tionen ein und setzt sich für eine Ver­besserung der Effizienz multi­lateraler Orga­ni­sa­tionen ein. Nicht zuletzt steuert das BMZ den deutschen Beitrag auf inter­nationaler Ebene: unter anderem finanzielle Beiträge zum Europäischen Ent­wick­lungs­fonds, Anteile an Weltbank und den Regionalen Entwicklungsbanken, finanzielle Unterstützung für Fonds und Programme der Vereinten Nationen und des Inter­nationalem Währungs­fonds (IWF).

Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Organisationen

Neben den staatlichen Organisationen der Entwicklungs­zusammen­arbeit sind sehr viele Nichtregierungsorganisationen, so genannte NROs, in der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Kirchliche Organisationen, politische Stiftungen und andere private Träger haben langjährige Erfahrung, arbeiten näher an armen und unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen und mobilisieren Selbsthilfe und Eigeninitiative. Das BMZ unterstützt die Arbeit dieser Organisationen nicht nur finanziell. Meinungs- und Erfahrungsaustausch sind Teil der gemeinsamen Arbeit. Genauso wirken die NROs bei der Erarbeitung von Länder-, Regional-, und Sektorkonzepten des BMZ mit.

Erfolgskontrolle

Entwicklungszusammenarbeit ist nur dann erfolgreich, wenn die finanziellen und personellen Mittel sinnvoll und effektiv eingesetzt werden. Daher überprüft das BMZ nicht nur regelmäßig die ordent­liche Verwendung der eingesetzten Haus­halts­mittel, sondern lässt die ent­wick­lungs­poli­tische Wirk­sam­keit seiner Vor­haben zusätz­lich im Rahmen so genannter Evaluierungen von externen Gut­achterinnen und Gut­achtern über­prüfen. Das Ministerium verfügt über ein umfang­reiches Instru­mentarium, mit dem es die Vor­haben auswertet. So kann aus Rück­schlägen gelernt werden und Erfolge können auf andere Vorhaben übertragen werden.

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